Regulatorische Informationen
Marktplätze, E-Commerce-Plattformen und Technologieunternehmen nutzen die YouLend-Plattform, um ihren Händlern zu helfen, ihr Geschäft zu führen und auszubauen.

Aufsichtsrechtliche Informationen
Marktplätze, E-Commerce-Plattformen und Technologieunternehmen nutzen die YouLend-Plattform, um ihren Händlern bei der Führung und dem Ausbau ihres Geschäfts zu helfen.
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Großbritannien
YouLend Limited ist von der Financial Conduct Authority (FCA) als Zahlungsinstitut gemäß den Zahlungsdienstvorschriften 2017 (SI 2017/752) mit der Firmenreferenznummer 947287 zugelassen und reguliert.
YouLend Limited ist als Zahlungsinstitut für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen im Vereinigten Königreich zugelassen. YouLend Limited ist berechtigt, Abrechnungskonten für Händler zu eröffnen und zu unterhalten, auf die Zahlungsabwickler oder Kartenverarbeiter Gelder zum Zweck der Rückzahlung der Händlerfinanzierung überweisen können. YouLend ist außerdem berechtigt, Zahlungsvorgänge auszuführen, sodass Gelder aus diesen Abrechnungskonten zum Zweck der Rückzahlung der Händlerfinanzierung ausgezahlt werden können. Weitere Informationen darüber, was es bedeutet, reguliert zu sein, finden Sie auf der Website der FCA.
Die Händlerfinanzierungsvereinbarungen von YouLend im Vereinigten Königreich werden von der FCA nicht zum Zweck der Bereitstellung von Unternehmensfinanzierungen reguliert. Dennoch ist YouLend bestrebt, für alle seine Produkte klare, faire und transparente Dienstleistungen anzubieten, und wird auch weiterhin bei seinen Händlerfinanzierungen Best Practice anwenden, um gute Ergebnisse für seine Kunden zu erzielen.
Um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungskonten in Großbritannien zu lesen, klicken Sie bitte hier.
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EU
YouLend ApS ist als Zahlungsinstitut von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde (Finanstilsynet) mit der FTID-Nummer 22048 zugelassen und reguliert.
YouLend ApS ist als Zahlungsinstitut für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Dänemark zugelassen und erbringt derzeit Zahlungsdienste in Dänemark und in Deutschland im Rahmen des EU-Passporting-Systems.
YouLend ApS ist berechtigt, Abrechnungskonten für Händler zu eröffnen und zu betreiben, auf die Zahlungsabwickler oder Kartenverarbeiter Gelder zum Zweck der Rückzahlung der Händlerfinanzierung überweisen können. YouLend ApS ist auch berechtigt, Zahlungsvorgänge auszuführen, sodass Gelder aus diesen Abrechnungskonten zum Zweck der Rückzahlung der Händlerfinanzierung ausgezahlt werden können.
Die Vermittlung von Händlerfinanzierungsvereinbarungen durch YouLend in Deutschland wird nicht von der Bafin oder der Finanstilsynet reguliert.
Um unsere deutschen Zahlungsbedingungen zu lesen, klicken Sie bitte hier.